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Auszug aus dem Betreibungsregister

Für Auskünfte aus dem Betreibungsregister muss das Interesse glaubhaft sein (SchKG Art. 8a, Abs. 1 und 2), das heisst das wirtschaftliches Interesse an einer Betreibungsauskunft ist dem Betreibungsamt durch Belege (Interessennachweis) und/oder glaubhafte Beschreibung darzustellen. Als Interessennachweis gelten namentlich:

  • Verträge
  • schriftliche Bestellungen
  • Mietinteressenformular

Der eigene Betreibungsauszug kann via Online-Schalter angefordert werden. Dieser wird per Post zugestellt. Die Gebühr für eine Auskunft aus dem Betreibungsregister beträgt 17 Franken (zuzüglich Porto).

Die Postzustellung kann nur an die Adresse gemäss Einwohnerregister erfolgen (keine Fax- oder Mailzustellung).


Zuständige Abteilung:

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