Raumplanung

Die politische Gemeinde stellt durch die Raumplanung die zweckmässige Nutzung des Bodens sowie die geordnete Besiedelung und die bauliche Entwicklung des Gemeindegebietes sicher. Als Instrumente gelten Richt-, Zonen- und Sondernutzungspläne.


Zuständige Abteilung: