Rechtsvorschlag beseitigen

Ein Schuldner hat gegen einen Zahlungsbefehl Rechtsvorschlag erhoben. Der Gläubiger kann das Betreibungsverfahren erst fortsetzen, wenn der Rechtsvorschlag beseitigt ist. Dafür ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig.

Basiert die Forderung auf einem vollstreckbaren Gerichtsurteil, einer öffentlichen Urkunde oder einer unterschriebenen Schuldanerkennung, kann der Gläubiger beim Kreisgericht Wil, Bahnhofstrasse 12, 9230 Flawil, Tel. 058 229 99 00 (sofern der Schuldner im Betreibungskreis Oberbüren wohnt) die Rechtsöffnung beantragen.

Rechtsöffnungsgesuch

Basiert die Forderung auf keinem vollstreckbaren Gerichtsurteil, keiner öffentlichen Urkunde sowie keiner unterschriebenen Schuldanerkennung, hat der Gläubiger das Schlichtungsgesuch beim Vermittleramt einzureichen.

Schlichtungsgesuch


Schlichtungsstelle für Arbeitsverhältnisse Wil

Schlichtungsstelle für Miet- und Pachtverhältnisse Wil 

Formulare für Schlichtungsgesuche


Zuständige Abteilung: