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Beglaubigungen

Im Geschäftsverkehr mit Behörden, Banken, Pensionskassen usw. wird verschiedentlich die Beglaubigung von Unterschriften und Dokumenten verlangt (z. B. für Vollmachten, Kapitalauszahlungen, Erbschaftsangelegenheiten, Einträge ins Handelsregister oder beim Kirchenaustritt).

Beglaubigung einer Unterschrift

Wir bescheinigen, dass die unterzeichnende Person die Unterschrift in unserer Anwesenheit angebracht oder uns gegenüber als die eigene anerkannt werden kann. Es ist deshalb erforderlich, dass Sie persönlich beim Front-Office vorsprechen und einen gültigen Pass oder eine gültige Identitätskarte vorweisen können.

Beglaubigung einer Kopie

Wir bescheinigen, dass die Kopie eines uns vorgelegten Dokuments vollständig und richtig wiedergibt. Die Kopie erstellen wir. Bringen Sie die Originaldokumente mit, welche Sie beglaubigt wünschen.

Mehr zum Thema Beglaubigungen, Legalisationen, Apostillen finden Sie auf der Homepage der Staatskanzlei des Kantons St. Gallen.


Zuständige Abteilung:

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