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Sondernutzungsplan Festlegung Gewässerraum «Revitalisierung Widenbach und Raubach»; öffentliche Auflage

Gestützt auf die am 1. Juni 2011 in Kraft getretene revidierte Gewässerschutzverordnung (GSchV) sind die Gemeinden verpflichtet, sämtliche Gewässerräume bis Ende Jahr 2018 festzulegen. Kann die bundesrechtliche Frist nicht eingehalten werden, hat die Umsetzung spätestens im Rahmen der zehnjährigen Frist nach Art. 175 Abs. 1 PBG für die Gesamtrevision der Rahmennutzungsplanung zu erfolgen.

Für Teilabschnitte von Gewässern kann sich eine frühzeitige Pflicht zur Festlegung ergeben. Dies ist u.a. bei der Umsetzung von Wasserbauprojekten gemäss WBG Art. 21 ff spätestens im Rahmen des Auflageprojekts notwendig. Aus diesem Grund hat die Gemeinde Oberbüren die Fröhlich Wasserbau AG, St. Gallen, mit der Festlegung des Gewässerraums des Widen- und Raubachs, im Rahmen eines Revitalisierungsprojekts, beauftragt. Der Auftrag beinhaltet die Erarbeitung eines Sondernutzungsplans (Baulinien Gewässerraum) mit zugehörigem Planungsbericht.

Mit dem Wasserbauprojekt soll die Hochwassersicherheit gewährleistet, die natürlichen Funktionen erhalten und die zukünftige Zugänglichkeit für den Unterhalt sichergestellt werden. Der Projektperimeter umfasst den Widenbach und den Raubach bis zur Mündung in die Thur. Der Gewässerraum wird auf Grundlage der neuen Linienführung der Bäche (Revitalisierungsprojekt) festgelegt.

Der Gemeinderat hat die überarbeiteten Planunterlagen (Sondernutzungsplan, Planungsbericht, Auflageprojekt und Teilstrassenplan) genehmigt und zur öffentlichen Auflage verabschiedet (siehe separates Inserat in diesem INFO).

Festlegung Gewässerraum_Art. 36a GschG - Baulinien

Landbeanspruchungsplan

Landerwerbsplan

Längsprofile Widenbach / Raubach

Längsprofil Mündungsgerinne

Planungsbericht SNP

Querprofile Widenbach

Querprofil Raubach

Rodungsgesuch BAFU

Rodungsplan

Situationsplan Widenbach / Raubach

Siuationsplan 125'000 110'000 12'000

Technischer Bericht Auflageprojekt

Teilstrassenplan Thurdammweg Äueliweg Chrüzalberweg

Mitwirkungsbericht 

Gemeinderat Oberbüren


Öffentliche Auflage

Der Gemeinderat hat gestützt auf Art. 23ff. des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (sGS 731.1; PBG), sowie gestützt auf Art. 39 des Strassengesetzes (sGS 732.1, StrG) erlassen:

Sondernutzungsplan Revitalisierung Widenbach und Raubach
Festlegung Gewässerraum nach Art. 36a GSchG und Art. 41 GSchV- Baulinien
Teilstrassenplan Thurdammweg, Äueliweg, Chrüzalberweg

Der Sondernutzungsplan und der Teilstrassenplan, samt Projekt und den dazugehörenden Planungsberichten liegen von Freitag, 27. März 2026 bis Samstag, 25. April 2026 im Gemeindehaus, Unterdorf 9, Ratskanzlei (Büro 1.4), Oberbüren, öffentlich auf. Ausserdem kann es bei den News eingesehen werden. Die amtliche Publikation ist auf der Publikationsplattform www.publikationen.sg.ch/amtliche-publikationen abrufbar.

Innerhalb der Auflagefrist kann gegen den Planerlass beim Gemeinderat Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren, Einsprache erhoben werden. Zur Einsprache ist berechtigt, wer ein eigenes schutzwürdi-ges Interesse dartut (Art. 45 Abs. 1 des Gesetzes über die Verwaltungsrechtspflege, sGS 951.1). Die Einsprache hat eine Darstellung des Sachverhalts, eine Begründung sowie einen Antrag zu enthalten.

Oberbüren, 3. März 2026                                                                      Gemeinderat Oberbüren
 

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