Betreten von Wiesen und Äckern
Der Frühling ist bereits Gegenwart und das Gras wächst.
Auf das Betreten von Wiesen und Äckern ist während der Vegetationszeit von Mitte März bis Mitte November zu verzichten.
Die Hundehalter werden zudem gebeten, dafür zu sorgen, dass ihre Vierbeiner ohne Einwilligung der Berechtigten Spiel- und Sportplätze, fremde Gärten, Gemüse- und Beerenkulturen sowie Wiesen während des fortgeschrittenen Wachstums nicht als Spielwiese nutzen und den Kot nebst auf Strassen, Trottoirs, Wegen und Plätzen, auch in Grünanlagen und aus den Wiesen beseitigen. Der Hundekot kann in allen öffentlichen Abfalleimern entsorgt werden. Seit der Einführung des Littering-Gesetzes stellt das Liegenlassen von Hundekot eine Ordnungswidrigkeit dar und wird mit einer Busse von 50 Franken geahndet. Für die entsprechende Rücksichtnahme vielen Dank.
Es wird zudem empfohlen, den Hund an gewissen Orten (z.B. bei Schulanlagen, öffentlichen Spiel- und Sportplätzen, im Wald, etc.) an der Leine zu führen.

Front-Office Oberbüren