Betretungsverbot für Thur und Glatt – Schutz für Fische wegen Trockenheit
Wegen der anhaltenden Trockenheit ist der Wasserstand in vielen Bächen und Flüssen sehr tief, das Wasser zudem stark erwärmt. Das ist für Fische und andere Wassertiere gefährlich. Der Kanton St.Gallen hat deshalb ein Betretungsverbot für verschiedene Gewässerabschnitte erlassen. Davon betroffen sind auch die Thur (von Unterwasser bis Niederbüren) und die Glatt (von Gossau bis Uzwil).
Was bedeutet das für Sie?
- Das Betreten und Befahren der markierten Gewässerabschnitte ist verboten.
- Auch das Mitführen von Hunden oder anderen Tieren im Wasser ist nicht erlaubt.
- Die betroffenen Stellen werden vom Kanton vor Ort gekennzeichnet.
- Wer sich nicht daran hält, kann gebüsst werden.
Warum dieses Verbot?
Fische wie Forellen oder Äschen ziehen sich bei Hitze und Niedrigwasser in die letzten kühlen, tiefen Wasserstellen zurück. Werden sie dort zusätzlich gestört – etwa durch Baden, Waten oder Hunde im Wasser – geraten sie in Stress und können daran sterben. Das Verbot schützt diese wichtigen Rückzugsorte.
Wie lange gilt das Verbot?
Das Verbot gilt bis auf Weiteres, solange die Trockenheit anhält. Es wird vom Kanton wieder aufgehoben, sobald sich die Situation entspannt.
Wir bitten die Bevölkerung, die markierten Stellen zu respektieren und einen Beitrag zum Schutz unserer Gewässer zu leisten.
Die vollständige Verfügung des Amtes für Natur, Jagd und Fischerei finden Sie auf der Publikationsplattform des Kantons St.Gallen unter https://publikationen.sg.ch/ekab/00.272.360/publikation/.
Ratskanzlei Oberbüren