Feuer und Feuerwerk ausserhalb Walds wieder erlaubt

Seit dem 17. Juli 2026 gilt im Kanton St.Gallen ein
Feuer- und Feuerwerksverbot. Dieses wurde notwendig,
weil die Waldbrandgefahr im gesamten
Kanton sehr gross war.


Die Niederschläge der vergangenen Tage haben
die Waldbrandgefahr nun so stark gemindert, dass
das Feuer- und Feuerwerksverbot ausserhalb des
Waldes per Samstag, 22. August 2026, aufgehoben
wurde.


Weiterhin verboten bleiben Feuer und Feuerwerke
im Wald und in Waldesnähe (200m). Zudem können
die Gemeinden je nach regionaler Situation auch
lokale Feuerverbote erlassen.


Der Fachstab Trockenheit verfolgt die Lage weiter.
Je nach Wetterentwicklung sind Einschränkungen
wieder möglich.
Staatskanzlei St. Gallen