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Foto-Wettbewerb: «Was mich in Oberbüren glücklich macht»

Schön, dass Sie an unserem Wettbewerb teilnehmen möchten! Damit alles fair und für alle Seiten erfreulich abläuft, bitten wir Sie, die nachfolgenden Teilnahmebedingungen aufmerksam durchzulesen.

Laufzeit Wettbewerb: Donnerstag, 3. September 2026 bis Sonntag, 25. Oktober 2026

Thema

Was macht unsere Gemeinde für Sie besonders? Welche Orte, Momente, Ausblicke oder Erlebnisse bereichern Ihren Alltag? Zeigen Sie uns mit Ihrem Foto, was Sie hier glücklich macht – sei es eine beeindruckende Landschaft, ein idyllischer Weg, ein Lieblingsplatz, ein Stück Dorfleben oder ein besonderer Brauchtum.

Wir freuen uns auf kreative und persönliche Aufnahmen, die die Schönheit und Lebensqualität unserer Gemeinde aus Ihrer Sicht zeigen. Machen Sie mit und teilen Sie ein ganz besonderes Plätzchen mit uns! Die Gewinner werden mit einem Preis belohnt!

Auswertung und Gewinne

Die Auswertung der eingereichten Fotos findet durch eine interne Jury statt, dabei werden 10 Bilder ausgewählt. Die besten 3 Bilder werden mit einen Sachgewinn im Wert von ca. CHF 100 prämiert. Die Plätze 4 bis 10 werden mit einem Sachgewinn im Wert von ca. CHF 50 prämiert. Die Gewinner werden am Donnerstag, 5. November 2026 benachrichtigt.

Kriterien

  • Es werden nur Fotos von Bürgerinnen und Bürgern der Gemeinde Oberbüren berücksichtigt.
  • Die Fotos müssen innerhalb der Gemeinde Oberbüren erstellt werden.
  • Es dürfen auch Fotos, die zu einem früheren Zeitpunkt oder zu einer anderen Jahreszeit geschossen wurden, eingereicht werden. Nicht aktuelle Objekte dürfen nicht zu sehen sein.
  • Die Auflösung der Fotos muss mind. 3500 × 2400 Pixel aufweisen.
  • Die Fotos müssen farbig und ohne Filter aufgenommen worden sein.
  • Die Anzahl Fotos ist auf 10 Fotos pro Person beschränkt. Beim Upload der Bilder muss der korrekte Vor- sowie Nachname angegeben werden. Dieser kann bei der Verwendung der Bilder jeweils mitveröffentlicht werden.
Ihre Angaben

max. 10 Bilder

Mit der Teilnahme am Foto-Wettbewerb erklären Sie sich automatisch mit nachfolgenden Bedingungen einverstanden:

Urheberrecht

Das Teilnehmen am beschriebenen Wettbewerb beinhaltet die Zusicherung der Teilnehmenden, dass sie alleinige UrheberInnen der eingereichten Motive sind, dass sie über diese Motive und die daran bestehenden Nutzungsrechte frei verfügen und dass die Bilder frei von Rechten Dritter sind. Die Teilnehmenden haben ausserdem dafür einzustehen, dass abgebildete Personen und / oder die Inhaber von Rechten, die an abgebildeten Objekten bestehen, die Einwilligung zur Veröffentlichung und Verwertung der Bilder in nachweisbarer Form erteilt haben und eventuell erforderliche behördliche Genehmigungen vorliegen. Die Teilnehmenden haften für sämtliche Schäden, die die Gemeinde Oberbüren durch das Fehlen der Urheberrechte, der erforderlichen Einwilligung anderer Personen oder eine fehlende behördliche Genehmigung entstehen.

Nutzungsrecht

Bei Einreichen der Fotos überträgt man der Gemeinde Oberbüren – unabhängig davon, ob sie mit einem Preis ausgezeichnet werden oder nicht – das Recht, die Bilder für Berichterstattung, Werbung, Marketing und Werbematerialien zeitlich uneingeschränkt und kostenlos einzusetzen und diese unbegrenzt zu verändern, zu vervielfachen, zu drucken oder digital zu veröffentlichen (Webseite / Social Media / Präsentationen / Film etc.) und diese im Namen der Gemeinde Oberbüren zu verwenden. Für die genannten Nutzungen können die Teilnehmenden keinen Anspruch auf ein Nutzungshonorar geltend machen. Eine Nennung der BildautorInnen kann nicht immer gewährleistet werden.

Haftung

Das Risiko für den Verlust oder die Beschädigung von Bilddateien bei der Übermittlung tragen die Teilnehmenden. Eine Haftung der Gemeinde Oberbüren wird ausgeschlossen.

Schlussbestimmungen

Eingereichte Bilder, die den inhaltlichen, technischen und sonstigen Anforderungen dieser Teilnahmebedingungen nicht oder nicht vollständig entsprechen, sind von der Wettbewerbsteilnahme ausgeschlossen. Es besteht kein Anspruch auf Auszahlung des Gewinns in bar oder auf Ausgabe eines Ersatzgewinns. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.

Wir freuen uns auf einzigartige Schnappschüsse!

Oberbüren, 3. September 2026
Die Projektgruppe und der Gemeinderat Oberbüren

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