Anschlussgebühren
Die Anschlussgebühren für die Abwasseranlagen bzw. die Elektrizitätsanlagen werden erhoben, um die Kosten für die Erstellung und den Betrieb der Versorgungsanlagen zu decken. Die Berechnung erfolgt gemäss den jeweiligen Reglementen.
Reglemente:
Abwasser
Abwassereglement
Elektrizität
Reglement über Erschliessungs- und Anschlusskosten
Nachtrag zum Reglement über Erschliessungs- und Anschlusskosten
Anhang zum Reglement über Erschliessungs- und Anschlusskosten
TV/Internet
Reglement über Bau, Betrieb und Unterhalt einer Kommunikationsanlage