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Baubewilligungsverfahren

Je nach Grösse des Bauvorhabens wird entweder das ordentliche Verfahren (Art. 81 BauG), das vereinfachte Verfahren (Art. 82bis BauG) oder das Meldeverfahren (Art. 82ter BauG) angewendet.

Im ordentlichen Verfahren wird das Baugesuch nach der Prüfung während 14 Tagen zur Einsicht aufgelegt. Ausserdem werden die Anstösser, deren Grundstücke nicht mehr als 30 Meter vom Bauvorhaben entfernt sind, mittels eingeschriebenem Brief von uns informiert.

Im vereinfachten Verfahren wird das Einverständnis der Anstösser, deren Grundstücke nicht mehr als 30 Meter vom Bauvorhaben entfernt sind, mittels einer Unterschrift eingeholt. Falls das Einverständnis nicht eingeholt wurde, werden die Anstösser mittels eingeschriebenem Brief von uns informiert und das Baugesuch steht Ihnen während 14 Tagen zur Einsicht offen.

Das Meldeverfahren wird angewandt, wenn weder die Interessen von Einspracheberechtigten noch wesentliche öffentliche Interessen berührt werden. Es ist das kürzeste Verfahren und verlangt eine Rückmeldung innert 30 Tagen.

Tipp: Es gibt auch die Möglichkeit eines Vorprojektes, was vor allem bei grösseren Bauprojekten Sinn macht. Damit kann man schneller, einfacher und günstiger eine Rückmeldung erhalten, ob der gewünschte Bau auch bewilligungsfähig ist.

 


Zuständige Abteilung:

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