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Baulicher Zivilschutz

Bei Neubauten von Wohngebäuden müssen die Eigentümer die vorgeschriebenen Schutzräume erstellen und ausrüsten oder je nach Entscheid der Gemeinde bzw. des Kantons Ersatzbeiträge zur Finanzierung von öffentlichen Schutzbauten und anderen Zivilschutzaufgaben leisten.


Zuständige Abteilung:

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