Strassenaufbruchbewilligung
Jeder Strassenaufbruch im Bereich von Gemeindestrassen bedarf einer Strassenaufbruchbewilligung. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor Arbeitsbeginn der Bauverwaltung Oberbüren einzureichen.
Jeder Strassenaufbruch im Bereich von Gemeindestrassen bedarf einer Strassenaufbruchbewilligung. Das Gesuch ist mindestens 30 Tage vor Arbeitsbeginn der Bauverwaltung Oberbüren einzureichen.