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Bestattungswesen

Haben Sie in Ihrer Familie einen Todesfall? Bei Todesfällen trifft das Bestattungsamt des Wohnortes des Verstorbenen die Vorbereitungen für die Erdbestattung oder die Kremation. Es koordiniert den Ablauf und die Termine mit den Kirchen und den Totengräbern. Sind Sie von einem Todesfall betroffen, melden Sie sich bitte am nächsten Werktag mit der vom Arzt ausgestellten Todesbescheinigung und - falls vorhanden - mit dem Familienbüchlein beim Bestattungsamt beim Front-Office. Wir beraten und unterstützen die Angehörigen sehr gerne in dieser schwierigen Situation. Für Bestattungen stehen in der Gemeinde Oberbüren die Friedhöfe in Oberbüren und in Niederwil zur Verfügung. Diese stehen für alle Einwohnerinnen und Einwohner zur Verfügung. Der Friedhof ist ein Ort der Ruhe, der Besinnung und des Trostes. Es stehen folgende Grabarten zur Verfügung:

  • Erdbestattungsreihengrab
  • Urnenreihengrab
  • Urnenwand
  • Gemeinschaftsgrab
  • Kindergrab

 

Merkblätter:

Todesfall - was tun?
Bestattungs- und Friedhofreglement

Weiter Informationen finden Sie unter:

www.krematorium-sg.ch
Gesetz über die Friedhöfe und Bestattungen des Kantons St. Gallen
Vollzugsverordnung zum Gesetz über die Friedhöfe und die Bestattungen des Kantons St. Gallen


Zuständige Abteilung:

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