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Festwirtschaftspatent

Festwirtschaftspatent

Veranstalten Sie einen Anlass mit Verkauf von Getränken oder Speisen? Zur Führung einer Festwirtschaft ist ein "Gastgewerbepatent für einen Anlass" (Festwirtschaftspatent) erforderlich. Das Gesuchsformular kann auf unserer Homepage online heruntergeladen, telefonisch oder persönlich beim Front-Office bezogen werden. Bitte reichen Sie es spätestens 14 Tage vor der Veranstaltung ausgefüllt an die im Gesuch erwähnte Adresse ein. Die Auflagen und Bedingungen entnehmen Sie dem Gesuchsformular.

Bezüglich Brandschutzvorschriften wenden Sie sich an unsere Bauverwaltung.

 

Merkblätter:

Gesuch Festwirtschaftspatent
Meldeformular für Veranstaltungen über 93dB
 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Gastwirtschaftsgesetz (GWG)
Vollzugsverordnung zur Gesetzgebung über die Lotterien und die gewerbsmässigen Wetten


Zuständige Abteilung:

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