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Hundekontrolle

Hundekontrolle

Halten Sie einen Hund? Hunde sind ab dem 3. Lebensmonat bei der Wohngemeinde des Halters anzumelden – bitte melden Sie sich mit dem Hundeausweis beim Front-Office. Auf dem Merkblatt „Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter“ finden Sie wichtige Informationen zur Hundelösung. Die Hunde müssen in der zentralen Datenbank AMICUS registriert sein. Das schweizweite Hunderegister AMICUS betreibt die Identitas AG, Stauffacherstrasse 130A, 3014 Bern.

 

Merkblätter:

Informationen für Hundehalterinnen und Hundehalter

Weitere Informationen finden Sie unter:

Hundegesetz (HG)

 


Zuständige Abteilung:

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