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Amtliche Grundstückschätzung / Baukostenabrechnung

Sämtliche Gebäude im Kanton St. Gallen müssen bei der Gebäudeversicherung des Kantons St. Gallen gegen Elementar- und Brandschäden obligatorisch versichert sein. Bei Neubauten oder baulichen Wertvermehrungen haben Grundeigentümer beim Grundbuchamt eine Bauzeitversicherung abzuschliessen. Jedes Grundstück/Gebäude ist mindestens alle zehn Jahre neu zu schätzen.

Der Neubau oder die bauliche Wertvermehrung ist unverzüglich nach der Vollendung schriftlich beim Grundbuchamt zur Schätzung anzumelden (Baukostenabrechnung beifügen). Reichen Grundeigentümerinnen und Grundeigentümer nicht innert Monatsfrist nach Bauvollendung ein Schätzungsbegehren ein, kann das Grundbuchamt das Schätzungsverfahren einleiten.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.gvasg.ch


Zuständige Abteilung:

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