Navigieren in Oberbüren

Handänderungssteuern und Grundbuchgebühren

Als Handänderung gilt jeder Eigentumswechsel und jede Übertragung der wirtschaftlichen Verfügungsgewalt über ein Grundstück (Art. 241 Abs. 2 StG). Die Handänderungssteuer ist eine Gemeindesteuer. Sie ist jedoch im kantonalen Steuergesetz geregelt und somit innerhalb vom Kanton St. Gallen gleich.

Informationen zur Handänderungssteuer befinden sich auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.

Die Grundbuchgebühren richten sich nach dem kantonalen Tarif.


Zuständige Abteilung:

nach oben