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Gastgewerbe

Sämtliche Restaurants, Imbisse und Bars benötigen für den Betrieb ihres Lokals ein Gastwirtschaftspatent. Die Voraussetzungen, damit das Patent erlangt werden kann, sind im Gastwirtschaftsgesetz geregelt.

Die Ratskanzlei prüft das Gesuch und unterbreitet es anschliessend dem Gemeinderat. Dieser erlässt dann das Gastwirtschaftspatent.

Beim ersten Antrag wird das Gastwirtschaftspatent provisorisch für ein Jahr erteilt. Danach wird das Patent generell für vier Jahre ausgestellt. Die Gebühr für das Patent beträgt Fr. 400.00.

Zudem wird jährlich über die Gemeinde die Gastwirtschaftsabgabe nach dem Tourismusgesetz bzw. Tourismusverordnung erhoben. Die Ansätze sind in Art. 7 Abs. 1 der Tourismusverordnung festgelegt:

Die Gastwirtschaftsabgabe beträgt je Jahr in Betrieben mit:
a) weniger als 30 Sitzplätzen: Fr. 100.00
b) 30 bis 80 Sitzplätzen: Fr. 200.00
c) mehr als 80 Sitzplätzen: Fr. 300.00

 

Merkblätter:

Gesuch Gastwirtschaftspatent
Gesuch Kleinhandelspatent

Weitere Informationen finden Sie unter:

Gastwirtschaftsgesetz (GWG)
Gastwirtschaftsverordnung (GWV)
Tourismusgesetz
Tourismusverordnung


Zuständige Abteilung:

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