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Patent für Kleinhandel mit gebrannten Wassern

Analog dem Patent für Gastwirtschaftsbetriebe benötigen Läden und Shops, welche alkoholische Getränke verkaufen, ein Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern. Ohne dieses Patent ist der Verkauf von gebrannten Wassern untersagt.

Das Patent für den Kleinhandel mit gebrannten Wassern wird generell für vier Jahre ausgestellt. Die Gebühr für das Patent beträgt Fr. 200.00.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

Gastwirtschaftsgesetz (GWG)
Gastwirtschaftsverordnung (GWV)


Zuständige Abteilung:

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