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Finanzielle und beratende Sozialhilfe

Das Sozialamt ist ganz allgemein für die persönliche und materielle Hilfe an Bedürftigen zuständig. Die Sozialhilfe sichert die Existenz bedürftiger Personen und fördert nach Möglichkeit ihre wirtschaftliche und persönliche Selbständigkeit.

Um Anspruch auf Sozialhilfeleistungen erheben zu können, muss eine konkrete Notlage vorliegen. Zudem muss eine Hilfsbedürftigkeit der Klientin oder des Klienten bestehen, d.h. das soziale Existenzminimum wird nicht erreicht.

Sozialhilfeleistungen werden subsidiär ausbezahlt. Das heisst, bevor eine öffentliche Sozialhilfe ausgerichtet werden kann, müssen sämtliche anderen Ansprüche (z.B. Verwandtenunterstützung, Arbeitslosenkasse, Renten und Versicherungsleistungen) ausgeschöpft worden sein. Das Sozialamt ist verpflichtet, diese Ansprüche abzuklären.

Das Sozialamt Oberbüren ist nur für die finanzielle Sozialhilfe zuständig.

Falls Sie gerne die persönliche bzw. beratende Sozialhilfe in Anspruch nehmen möchten, stehen Ihnen die Sozialen Dienste Uzwil gerne zur Verfügung. Bei dieser Dienststelle wird Ihnen auch in Suchtfragen weitergeholfen.

 

Weitere Informationen finden Sie unter:

www.sg.ch/sozialhilfe
Sozialhilfegesetz (SHG)
www.kos-sg.ch


Zuständige Abteilung:

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