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Stundungsgesuch

Provisorische Steuerrechnung

Sind keine Steuerausstände aus Vorjahren vorhanden, so können die laufenden Steuern bis längstens 31. Dezember der entsprechenden Steuerperiode in gleichmässige Raten aufgeteilt werden.

Definitive Steuerrechnung

Sofern keine weiteren Steuerausstände bestehen, kann eine definitive Steuerforderung in maximal sechs monatliche Raten aufgeteilt werden. Längere Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich mittels Stundungsgesuch dem Steueramt Oberbüren einzureichen. Die anschliessende Beurteilung erfolgt durch das Kantonale Steueramt St. Gallen.


Zuständige Abteilung:

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