Stundungsgesuch
Provisorische Steuerrechnung
Sind keine Steuerausstände aus Vorjahren vorhanden, so können die laufenden Steuern bis längstens 31. Dezember der entsprechenden Steuerperiode in gleichmässige Raten aufgeteilt werden.
Definitive Steuerrechnung
Sofern keine weiteren Steuerausstände bestehen, kann eine definitive Steuerforderung in maximal sechs monatliche Raten aufgeteilt werden. Längere Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich mittels Stundungsgesuch dem Steueramt Oberbüren einzureichen. Die anschliessende Beurteilung erfolgt durch das Kantonale Steueramt St. Gallen.