Navigieren in Oberbüren

Verrechnungssteuerkontrolle

Die Verrechnungssteuer gehört zu den Selbstveranlagungssteuern und wird auf steuerbare Erträge erhoben, wie z.B. Zinsen auf Kundenguthaben bei Banken, ausgeschüttete Dividenden inländischer Aktiengesellschaften, Geldtreffer einer Lotterie. In erste Linie soll die Verrechnungssteuer die im Inland ansässigen Steuerpflichtigen dazu veranlassen, ihr Vermögen und die daraus fliessenden Erträge korrekt zu deklarieren. Ein Antrag auf Rückerstattung kann frühestens nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die steuerbare Leistung fällig geworden ist, gestellt werden.

Der Rückerstattungsantrag ist in der Regel mit dem Wertschriftenverzeichnis (Beilage zur Steuererklärung) zu stellen.


Zuständige Abteilung:

nach oben