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Adress- und Personenauskünfte

Möchten Sie eine Auskunft über eine Person oder eine Adressabklärung? Adressauskünfte oder Auskünfte über Personalien können an Firmen und Privatpersonen nur schriftlich erteilt werden. Zur Beurteilung, ob eine Berechtigung für die Adressauskunft besteht, benötigen wir einen Interessenachweis (Vertrag, Rechnung, Erklärung/Grund für die Adressanfrage).

Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag

Wenn Sie sich im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie eine Auskunft über Beistandschaft und Vorsorgeauftrag. Das Dokument ist bei der Wohngemeinde zu beziehen. Sie können diese Auskunft direkt am Schalter des Front-Offices beziehen sowie im Online-Schalter oder telefonisch bestellen.

Lebensbescheinigung

Brauchen Sie für eine amtliche Angelegenheit, für eine ausländische Rentenversicherung oder zu einem anderen Zweck eine Lebensbescheinigung? Aus naheliegenden Gründen können wir diese nur ausstellen, wenn Sie persönlich am Schalter des Front-Offices vorbeikommen und ein gültiges Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte) mitbringen. Die Lebensbescheinigung ist kostenlos.


Zuständige Abteilung:

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