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Steuererklärung

Die Veranlagung der Einkommens- und Vermögenssteuer erfolgt in der Schweiz aufgrund der Steuererklärung, die jedes Jahr von allen steuerpflichtigen Personen (natürliche und juristische) ausgefüllt wird. Die Steuererklärungen werden jeweils zu Beginn des Jahres versendet. Die Frist zur Einreichung ist für unselbständig Erwerbende und Rentner der 31. März und für selbständig Erwerbende der 31. Mai.

Elektronische Steuererklärung

Für das Ausfüllen der Steuererklärung steht auch die elektronische Steuererklärung zur Verfügung. Das entsprechende Programm kann im Internet unter www.sg.ch/steuern-finanzen/steuern kostenlos heruntergeladen werden. Das elektronische Ausfüllen bietet zahlreiche Vorteile. So werden sämtliche Positionen von den Hilfsblättern auf die Steuererklärung übertragen. Das System weist auf allfällige Fehler hin. Die Arbeit kann unterbrochen und jederzeit wieder aufgenommen werden. Wegleitung, Kursliste und Steuerkalkulator sind im Programm integriert. Mit der Importfunktion können Vorjahresdaten in die aktuelle Steuerperiode übertragen werden, was den Erfassungsaufwand enorm reduziert.

Steuerformulare / Wegleitung


Zuständige Abteilung:

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