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vorläufige Steuerrechnung

Sämtliche Steuerpflichtige erhalten für die laufende Steuerperiode eine vorläufige Rechnung aufgrund der letzten rechtskräftigen Veranlagung oder des mutmasslich geschuldeten Steuerbetrages. Die Zahlungstermine der provisorischen Steuerraten sind für die 1. Rate der 31. Mai, für die 2. Rate der 31. Juli und für die 3. Rate der 30. September der Steuerperiode. Für Steuerbeträge, die die Steuerpflichtigen vor dem Verfalltag (31. Juli des laufenden Jahres) leisten, werden Ausgleichszinsen gutgeschrieben und für Leistungen nach dem Verfalltag werden anderseits Ausgleichszinsen belastet. Der Ausgleichzins für das Steuerjahr 2017 beträgt 0.25%.

Wenn die mutmassliche Steuerrechnung nicht den aktuellen Einkommens- und Vermögensverhältnissen entspricht, können im ePortal unter eFaktoren die Faktoren selber angepasst werden oder man wendet sich direkt an das Steueramt.

 


Zuständige Abteilung:

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