Eigentumsvorbehalt
Mit der Vereinbarung eines Eigentumsvorbehaltes zwischen Käufer und Verkäufer bleibt der Verkäufer trotz der Besitzübertragung Eigentümer der verkauften Sache, bis der Kaufpreis vollständig bezahlt ist.
Diese Vereinbarung ist nur dann wirksam, wenn sie beim zuständigen Betreibungsamt am Wohnort des Käufers im Eigentumsvorbehaltsregister eingetragen ist.
In das Eigentumsvorbehaltsregister können beispielsweise "Abzahlungsverträge" eingetragen werden. Falls der Käufer danach mit Ratenzahlungen in Verzug ist, besteht für den Verkäufer unter gewissen Umständen die Möglichkeit, unter Rückerstattung der empfangenen Leistungen, vom Vertrag zurückzutreten.