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Grundstückgewinnsteuer

Die gesetzlichen Bestimmungen über die Grundstückgewinnsteuer finden Sie im Kantonalen Steuergesetz (Art. 130 bis 141 StG).

Das Kantonale Steueramt bietet die Möglichkeit, die Grundstückgewinnsteuer provisorisch vorausberechnen zu lassen. Die entsprechenden Formulare finden Sie hier.

Informationen zur Grundstückgewinnsteuer finden Sie auf der Homepage des Kantonalen Steueramtes St. Gallen.


Zuständige Abteilung:

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