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Abmeldung / Wegzug

Sie ziehen weg aus unserer Gemeinde? Damit wir Sie aus dem Einwohner- und Steuerregister austragen können, müssen Sie sich innert 14 Tagen nach dem Wegzug persönlich bei uns am Schalter oder elektronisch abmelden. Was Sie für die Abmeldung mitnehmen müssen, können Sie dem folgenden Merkblatt „Was ist zu tun bei einer An- oder Abmeldung“ entnehmen.

Personen, welche ins Ausland wegziehen, müssen sich in jedem Fall persönlich und frühzeitig beim Einwohneramt abmelden. Die Abmeldung aus der Gemeinde ist kostenlos.

Denken Sie daran, Ihre neue Adresse auch Ihrer Krankenversicherung und weiteren Versicherungen sowie auch beim Strassenverkehrsamt, etc. zu melden.

Wir wünschen Ihnen für die Zukunft am neuen Wohnort alles Gute.

 

Merkblätter:

Was ist zu tun bei einer Abmeldung

Links:
www.eumzug.swiss
www.eportal.sg.ch


 


Zuständige Abteilung:

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