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Steuerpflicht

Beginn/Ende

Die unbeschränkte Steuerpflicht beginnt in dem Jahr, in dem das 18. Lebensjahr erreicht wird und endet mit dem Tod des Steuerpflichtigen.

Heirat

Bei Heirat werden die Ehegatten für das ganze Kalenderjahr, in dem sie heiraten, gemeinsam besteuert. Sie haben erstmals für diese Steuerperiode eine gemeinsame Steuererklärung einzureichen.

Scheidung/Trennung

Bei einer Scheidung oder Trennung während des Steuerjahrs erfolgt eine getrennte Besteuerung für das ganze Jahr.

Beide Steuerpflichtigen reichen je eine eigene Steuererklärung ein. Die Steuerberechnungen erfolgen grundsätzlich auf Basis des Alleinstehenden-Tarifs (Ausnahmen bei Kindern).

Todesfall

Die Steuerpflicht endet mit dem Tod der steuerpflichtigen Person. Der Todestag ist massgebend für die steuerliche Beurteilung der entsprechenden unterjährigen Steuerpflicht.

Wohnsitzwechsel

Wenn Steuerpflichtige innerhalb der Schweiz umziehen, müssen sie die Steuern für das ganze Jahr in derjenigen Gemeinde bezahlen, in der sie am Ende des Jahres wohnen. Die frühere Wohnsitzgemeinde erhält für dieses Jahr nichts mehr und muss bereits bezahlte Steuern zurückzahlen oder direkt an die neue Wohnsitzgemeinde überweisen.

Nur die Kapitalleistungen aus Vorsorgeeinrichtungen werden immer dort besteuert, wo sie anfallen (Fälligkeit).


Zuständige Abteilung:

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