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Stromabrechnungen

Die Stromabrechnung des 1. Quartals 2026 haben Sie vor kurzem erhalten. Über die neuen Tarife wurde bereits im INFO vom 5. September 2025 informiert. Folgende Positionen sind neu:

Messtarif
Ab dem 1. Januar 2026 verlangt das neue Stromversorgungsgesetz, dass die Messkosten separat auf der Stromabrechnung ausgewiesen werden. Was bedeutet das konkret? Die Messkosten decken die Kosten für alles rund ums Messen: Stromzähler, Fernablesung und Datenverarbeitung. Bisher waren diese Kosten Teil der Netznutzung und wurden gemeinsam mit dem Verbrauch und möglichen Leistungsspitzen verrechnet.

Abgabe solidarisierte Kosten
Die solidarisierten Kosten sind eine Bundesabgabe von Swissgrid. Dieser Zuschlag wird für die Finanzierung von Netzverstärkungen und Überbrückungshilfen erhoben.

Leistungsspitze bei Haushaltskunden
Die Leistungsspitze wird aktuell nur bei Kunden mit Strombezug von über 50’000 kWh/Jahr belastet. Neu wird diese Leistungsspitze auch bei den Haushaltskunden (unter 50’000 kWh/Jahr) auf der Stromabrechnung ausgewiesen, jedoch nicht verrechnet.

Als Leistungsspitze gilt die höchste durchschnittliche Leistung innerhalb einer 15-Minuten-Periode pro Monat – also jener Zeitraum, in dem der Stromverbrauch am höchsten ist. Wenn viele elektrische Geräte gleichzeitig genutzt werden, entstehen sogenannte Leistungsspitzen. Diese bestimmen, wie stark das Stromnetz ausgebaut werden muss. Je höher die Spitzenbelastung, desto mehr Kapazität benötigt das Netz und desto höher können langfristig die Kosten für alle Stromkundinnen und Stromkunden ausfallen. Das Stromnetz muss jederzeit stabil funktionieren, auch wenn nur während kurzer Zeit besonders viel Strom gleichzeitig verbraucht wird.

Sie können dazu beitragen, das Netz zu entlasten. Wenn stromintensive Geräte gezielt über den Tag verteilt genutzt werden, lassen sich Leistungsspitzen reduzieren. Das unterstützt die Netzstabilität und hilft, unnötige Ausbaukosten zu vermeiden.

Die Verrechnung von Leistungsspitzen basiert auf dem Prinzip der Verursachergerechtigkeit. Wer das Stromnetz durch hohe gleichzeitige Leistungsbezüge stärker beansprucht, beteiligt sich entsprechend stärker an den dadurch entstehenden Netzkosten.

Energieproduktionsvergütung
Ebenso änderte sich die Einspeisevergütung für Strom von Photovoltaik-Anlagen. Dieser wird neu zum Referenzmarktpreis des Bundes vergütet, welcher vierteljährlich festgelegt wird.

Die aktuellen Strompreise finden Sie hier aufgeschaltet. Bei Fragen zu Ihrer Stromabrechnung hilft Ihnen gerne das Front-Office, T 058 228 25 36, weiter.

Energiekommission Oberbüren

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