Verbreiterung Brücke Thur; Gemeindebeitrag
Der Gemeinderat Oberbüren hat an seiner Sitzung vom 18. Mai 2026 den Vernehmlassungsbeschluss des Kantons St. Gallen zum Kantonsstrassenprojekt «Verbreiterung Brücke Thur» (Geschäftsnr. B84.5.002.319) zugestimmt und den Gemeindebeitrag von Fr. 563’900.40 als gebundene Ausgabe zugesichert.
Ausgangslage
Die bestehende Thurbrücke wurde in den Jahren 1964/65 erstellt und besteht aus einem vorgespannten Hohlkasten mit einer Gesamtlänge von 100 Metern und einer Brückenbreite von 11.54 Metern. Die heutige Fahrbahn misst rund 7.50 Meter; die beidseitigen Geh- und Radwege weisen Breiten von je rund 1.70 bis 1.80 Meter auf. Diese Breiten genügen für die gleichzeitige Nutzung durch Radfahrende und Zufussgehende nicht.
Das Projekt steht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Projekt «Radwegverbindung Oberbüren – Sonnental». Erst eine verbreiterte Thurbrücke ermöglicht eine durchgehende, sichere Radwegverbindung zwischen den beiden Ortsteilen.
Das Projekt im Überblick
Aus einem Variantenstudium des Tiefbauamtes des Kantons St.Gallen ging die beidseitige, gleichmässige Brückenverbreiterung als beste Lösung hervor. Die neue Brückenbreite beträgt 12.50 Meter. Auf der Oberwasserseite entsteht ein neuer, 3.50 Meter breiter Geh- und Radweg, der durch eine um 10 cm erhöhte Mittelinsel (Pflästerung) vom motorisierten Verkehr getrennt wird. Die neue Fahrbahn von 2 × 3.50 Meter wird auf die unterwasserseitige Auskragung verschoben.
Da die Brücke durch die Verbreiterung den heutigen statischen Anforderungen nicht mehr genügen würde, ist eine konstruktive Verstärkung des Tragwerks notwendig. Diese erfolgt aussenliegend (Schubbewehrung der Hohlkastenstege, Verstärkung der Fahrbahnplatte und der unteren Kastenplatte). Die bestehenden Pfeiler müssen nicht verstärkt werden; die Brückenlager, Geländer und Leiteinrichtungen werden ersetzt. Ebenso werden Abdichtung, Belag und Brückenentwässerung erneuert.
Eckwerte
Gesamtkosten Projekt: Fr. 5’078’600.00 (Preisstand Januar 2026)
Davon Anteil 35 % anrechenbare Kosten für Geh- und Radwege (Art. 69 StrG) : Fr. 563’900.40
Gemeindeanteil total (gebundene Ausgabe): Fr. 563’900.40
fakultatives Referendum
Nach Art. 31 der Gemeindeordnung untersteht der Vernehmlassungsbeschluss dem fakultativen Referendum, da die Gesamtkosten 1 Mio. Franken überschreiten. Der Gemeindebeitrag selbst stellt eine gebundene Ausgabe in der abschliessenden Zuständigkeit des Gemeinderates dar und untersteht nicht dem Referendum.
Hinweis: Beide Projekte, «Verbreiterung Brücke Thur» und «Radwegverbindung Oberbüren – Sonnental» bilden ein bauliches und funktionales Gesamtvorhaben. Die Referendumsfristen laufen parallel.
Referendumsfrist 5. Juni 2026 bis 14. Juli 2026 (40 Tage)
Quorum 200 Unterschriften stimmberechtigter Einwohnerinnen und Einwohner
Einreichung Ratskanzlei Oberbüren, Unterdorf 9, 9245 Oberbüren
Formulare Ratskanzlei oder www.oberbueren.ch / News
Der vollständige Gemeinderatsbeschluss kann bei der Ratskanzlei eingesehen werden.
Weiteres Vorgehen
Nach unbenütztem Ablauf der Referendumsfrist werden die Beschlüsse rechtskräftig. Der Verfahrensablauf ist mit dem Projekt «Radwegverbindung Oberbüren – Sonnental» koordiniert. Die öffentliche Planauflage ist im Herbst 2026 vorgesehen, gefolgt von Verhandlungen und der Submission im Frühjahr 2028. Die Brückeninstandsetzung erfolgt halbseitig unter Verkehr in vier Bauphasen in den Jahren 2028 und 2029 mit einer Winterpause (Dezember/Januar).
Gemeinderat Oberbüren