Stundungsgesuch
Sofern keine weiteren Steuerausstände bestehen, kann eine definitive Steuerforderung in maximal sechs monatliche Raten aufgeteilt werden. Längere Zahlungsvereinbarungen sind schriftlich mittels Stundungsgesuch dem Steueramt Oberbüren einzureichen. Die anschliessende Beurteilung erfolgt durch das Kantonale Steueramt St. Gallen.
Link: Stundungsgesuch
Preis: gratis